Welche allgemeinen Informationen gibt es zur Quellensteuer?
Bei Dividendenzahlungen ausländischer Wertpapiere (auch deutscher) fällt in der Regel eine Quellensteuer an.
Hierbei wird zwischen anrechenbarer und rückforderbarer Quellensteuer unterschieden. Die anrechenbare Quellensteuer wird auf die österreichische Kapitalertragssteuer (KESt) i. H. v. 27,5 % angerechnet. Beträgt also die anrechenbare Quellensteuer z. B. 15 %, werden nur noch 12,5 % österreichische KESt einbehalten.
Bei der rückforderbaren Quellensteuer geht dieses nur über die jeweiligen ausländischen Steuerbehörden.
Eine Vorabbefreiung oder einen Service für die Rückforderung Quellensteuer bieten wir nicht an.