Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer fällt für alle Kapitalerträge aus Wertpapiergeschäften an, wenn das entsprechende Wertpapier nach dem 01.01.2011 bei Aktien und Fonds und nach dem 01.04.2012 bei allen sonstigen Wertpapieren angeschafft wurde.
In Österreich beträgt die Kapitalertragsteuer (KESt) einheitlich 27,5 %. Die österreichische Kapitalertragsteuer ist als Abgeltungsteuer konzipiert. Mit Abführung der KESt ist der Kapitalertrag abschließend besteuert (§ 97 Abs. 1 EStG)
Banken behalten die Steuer bei einem Verkauf ein und führen diese automatisch an das Finanzamt ab.