Wie erteile ich online eine Weisung?
Eine Weisung erteilen Sie ganz einfach online.
Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie in die Maske die zu verwendenden Bezugsrechte eintragen.
Beispiel:
135 Aktien, ein Trennverhältnis von 1 : 1 und ein Bezugsverhältnis von 4 : 1.
Sie erhalten für 135 „alte“ Aktien im Trennverhältnis 1 : 1 135 Bezugsrechte.
135 : 4 = 33,75 neue Aktien
Der Erhalt von Bruchteilen von Aktien ist jedoch nicht möglich, weshalb an dieser Stelle abzurunden ist.
33 neue Aktien x 4 = 132 zu verwendende Bezugsrechte
Erfassen Sie eine Weisung zur Verwendung von 132 Bezugsrechten, so erhalten Sie bei Umsetzung der Kapitalmaßnahme 33 neue Aktien.
Sollte im Rahmen der Weisung ein Überbezugswunsch im Rahmen der Maßnahme möglich sein, so wäre an dieser Stelle die konkrete Anzahl der neuen Aktien einzutragen.