Zurück zu Allgemein zur Geldmittelherkunft
Warum fordern Sie Nachweise zur Geldmittelherkunft an?
Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen sind wir verpflichtet Abfragen zur Mittelherkunft Ihrer eingezahlten Gelder durchzuführen (§ 6 FM-GwG). Hierbei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Im Rahmen Ihrer Depoteröffnung haben Sie bereits etwaige Angaben zur Mittelherkunft gemacht. Diese sind ggf. mit Belegen (z. B. Lohnsteuerbescheid, Einkommensnachweis, Schenkungs- oder Erbnachweise etc.) nachzuweisen.